Als ambulanter Pflegedienst führen wir gerne die verpflichtenden Beratungen gemäß §37.3 SGB XI bei Ihnen durch. Für sämtliche Fragen sind wir persönlich für Sie da und begleiten Sie einfühlsam bei der Pflege, damit Sie sich nicht alleine fühlen.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, die individuelle Pflegesituation von Pflegebedürftigen zu verbessern und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen.
Die Pflegeberatung gemäß § 37.3 hat das Ziel, Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend zu informieren und zu beraten. Dies umfasst Aspekte wie Pflegeleistungen, finanzielle Unterstützung, Hilfsmittel und weitere relevante Themen im Zusammenhang mit der Pflege.
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Pflegeberatung nach § 37.3 sind in der Regel Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Beratung kann in unterschiedlichen Lebenssituationen relevant sein, sei es bei der Beantragung von Leistungen, der Anpassung der Pflegesituation oder der Suche nach geeigneten Hilfsmitteln.
Die Pflegeberatung erfolgt in der Regel durch qualifizierte Pflegefachkraft, die über ein fundiertes Wissen im Bereich der Pflege verfügen. Der Ablauf umfasst die Analyse der individuellen Pflegesituation, die Identifikation von Bedarfen, die Information über mögliche Unterstützungsleistungen und die Begleitung im Antragsprozess.