Unverbindliche Schätzung
Beantworten Sie die Fragen zu Alltag und Unterstützung. Am Ende erhalten Sie eine unverbindliche Schätzung des möglichen Pflegegrads — anonym und ohne Verpflichtung. Der Medizinische Dienst entscheidet verbindlich.
Grundlage der Punkteberechnung: § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (Fassung 2026).
Die Schätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Begutachtung. Wir begleiten Sie gern beim Antrag.
Grundlage: § 15 SGB XI / Anlagen 1–2, Fassung 2026.
Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt nicht die verbindliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Leistungen und Beträge können sich ändern.
Punkteberechnung nach § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (Fassung 2026).