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Unverbindliche Schätzung

Pflegegrad-Rechner

Beantworten Sie die Fragen zu Alltag und Unterstützung. Am Ende erhalten Sie eine unverbindliche Schätzung des möglichen Pflegegrads — anonym und ohne Verpflichtung. Der Medizinische Dienst entscheidet verbindlich.

Grundlage der Punkteberechnung: § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (Fassung 2026).

So funktioniert’s

  • 30 kurze Fragen in sechs Bereichen (angelehnt an das NBA)
  • Zwischendurch erinnern wir Sie daran, dass wir Sie bei Fragen persönlich unterstützen
  • Ergebnis: unverbindliche Schätzung mit Punkten und möglichem Pflegegrad

Die Schätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Begutachtung. Wir begleiten Sie gern beim Antrag.

Grundlage: § 15 SGB XI / Anlagen 1–2, Fassung 2026.