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Leistung

Pflegeberatung

Pflegeberatung

Als ambulanter Pflegedienst führen wir gerne die verpflichtenden Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch. Für sämtliche Fragen sind wir persönlich für Sie da und begleiten Sie einfühlsam — damit Sie sich nicht allein fühlen.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI soll die individuelle Pflegesituation verbessern und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherstellen. Je nach Pflegegrad und Situation sind diese Einsätze in festgelegten Abständen vorgesehen.

Unser Ziel

Wir informieren Pflegebedürftige und Angehörige verständlich über Pflegeleistungen, finanzielle Unterstützung, Hilfsmittel und weitere relevante Themen — praxisnah und ohne Druck.

Wer ist berechtigt?

In der Regel Pflegebedürftige und deren Angehörige — etwa bei der Beantragung von Leistungen, der Anpassung der Pflegesituation oder der Suche nach geeigneten Hilfen.

Ablauf

Eine qualifizierte Pflegefachkraft analysiert die Situation, benennt Bedarfe, erklärt mögliche Unterstützungsleistungen und begleitet Sie bei den nächsten Schritten.

Unterlagen

Pflege Nachweis Beratungseinsatz

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